Wintergärten

Bei Wintergärten wird zwischen zwei grundlegenden Modellen unterschieden, wobei auch viele individuelle Lösungen denkbar sind. Da ist zum Einen der Wohnwintergarten und zum Anderen der Kaltwintergarten.

Wohnwintergarten und Kaltwintergarten

Wohnwintergarten:

Der Wohnwintergarten unterscheidet sich deutlich vom Kaltwintergarten, er unterliegt beispielsweise der Energiesparverordnung. Der Wohnwintergarten dient zur Erweiterung des Wohnraums, er ist Teil des Wohnhauses. Das zeigt sich auch in seinen Anforderungen an die Heizanlage und den Boden. Es ist auch sinnvoll einen Sonnenschutz und eine Belüftungsanlage mit dem Bau zu planen, um das Raumklima möglichst positiv zu gestalten. Wer das nicht tut, läuft Gefahr von Feuchtigkeitsschäden, Wärmeverlust oder einem unangenehmen Raumklima.

Kaltwintergarten:

Im Unterschied zum Wohnwintergarten ist es nicht nötig, dass der Kaltwintergarten an das Heizungssystem angeschlossen wird, obgleich in einigen Kaltwintergärten eine Heizung nachgerüstet wird. Der Wintergarten kann für sich selbst stehen, an ein Haus angelehnt sein, mit einer Tür einen Zugang zum Wohnhaus haben. Aber in der Regel verfügt er über einen eigenen Eingang.

Materialien von Wintergärten

Der Wohnwintergarten wird aus wärmegedämmten Profilen, die entweder aus Holz, Kunststoff, Metall oder auch in Kombination hergestellt. In diese Profile wird eine Wärmeschutz- und Sicherheitsverglasung eingesetzt. Der Kaltwintergarten besteht meist auch aus einer nicht wärmegedämmten Konstruktion aus Holz, Kunststoff, Metall oder einer Kombination mehrerer Materialien. Die Verglasung besteht aus Sicherheitsglas, aber erfordert kein teure Wärmeschutzverglasung.

Tipps zu Rechtlichem

Auch wenn sich die Wintergärten unterscheiden, so gibt es doch auch Gemeinsamkeiten. Bei beiden Modellen muss eine Baugenehmigung zum Bau des Wintergartens erworben werden, zum Teil ist dazu auch nötig das Einverständnis der Nachbarn zu bekommen. „König Fenster und Türen“ berät Sie selbstverständlich gerne.